7. Pressemitteilung 12.02.2023

Pflege – Denkfabrik geht weiter …! Teil 7 zur aktuellen Lage!
Was muss sich ändern? …was müssen wir fordern?
An Politik, Gesellschaft und Arbeitgeber!
Hauptforderung der Initiative “Pflege-Denkfabrik”
zur Krankenversicherung (KV)/Pflegeversicherung (PV) Reform:
SGB V und XI zusammenführen – eine vollsteuerfinanzierte Sozialversicherung!
Ziel:
Bezahlbare und würdevolle medizinische und pflegerische Versorgung der Hilfebedürftigen!
I.G. Pflegeschlüssel,/Personalbemessung und Punkt- und Zeitwerte
Ist-Situation.
Der Einsatz und die Berechnung in der ambulanten Pflege erfolgt nach Leistungskomplexen und in
einigen Bundesländer über sogenannte Punktwerte, dies führt in der Praxis zu Akkordarbeit ähnlichen
Zuständen. Diese Situation hat sich durch die unvollständige Anpassung der Gehälter für die
Mitarbeiter in der Pflege massiv und dramatisch verschärft! Die Tariftreueregelung ist gut und
notwendig, sie ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie ist jedoch nur dann von nachhaltiger
Bedeutung für die Pflegekräfte und Ihre Arbeitgeber, wenn auf der anderen Seite u. a. die
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (für die ambulanten Leistungserbringer) entsprechend
angehoben werden, sodass die höheren Punktwerte auch mit mehr zur Verfügung stehenden Geld auf
der Seite der Pflegebedürftigen kompensiert werden können.
Vollstationär sieht es da etwas anders aus. Die anfallenden Kosten werden in der Regel so an die
Kostenträger weitergeben, da eine solche Akkordleistungskomponente nicht vorgesehen ist, wie das
ambulant der Fall ist. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für den
Personalschlüssel, dazu kommen unterschiedliche Sichtweisen der Pflegekassen/der
Vergütungsverhandlungen,/der Personalschlüssel von Einrichtungen und Kostenträgern
(Föderalismuschaos). So steigen die Gesamtkosten für einen vollstationären Pflegeheimplatz in
Dimensionen, die von Menschen mit „Normaleinkommen“ nicht zu stemmen sind. Kurz, die Kosten
laufen aus dem Ruder!
Seite 2 von 2
Lösung
• Einsatz und Berechnung nach Zeit = Vergütung in der ambulanten Pflege; Abschaffung der
Akkordarbeit durch Leistungsmodule in der derzeitigen Form.
• Bundeseinheitlicher verbindlicher Personalschlüssel/Personal-Anhaltswerte – einheitlich für
alle Versorgungssettings
• Umsetzung des Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege
entsprechend dem Abschlussbericht von Prof. Rothgang und nicht nach der Light Version §
113c SGB XI.
• Fundamentale Reform bzw. Neuauflage des SGB XI und damit wahrscheinlich eine
steuerfinanzierte Pflegeversicherung – Jetzt!
Fazit:
Leider gibt es bei diesem Punkt keine einfachen Lösungen, die schnell umgesetzt sind. Die
Finanzierung der Pflege ist auf grundlegend neue Füße zu stellen. Das beginnt mit den Pflegegraden
und der Notwendigkeit, Pflege zu beziehen und geht mit der deutlichen Einbeziehung der Familie,
Angehörigen, Nachbarn und dem Quartier weiter. Denn durch professionelle Pflegekräfte lassen sich
die bald ca. 6 Millionen pflegebedürftigen Menschen nicht menschwürdig versorgen. Das Ringen um
den neuen Weg ist in vollem Gange. Das Bundesministerium für Gesundheit sucht genau wie alle
anderen den richtigen Weg. Zeit als Faktor an sich ist auch neu zu überdenken. Werden jetzt viele
Zeitressourcen für Hilfs- und Nebenprozesse verschwendet (Dokumentation in der heutigen Version
Nachweise für Prüfinstitutionen etc.) so werden die wenigen Ressourcen zukünftig
verantwortungsbewusster geplant werden müssen. Dafür muss sich nicht nur der Staat, sondern vor
allem eine selbstbewusste Gesellschaft starkmachen. Unsere Klage-Wut bei allem was uns nicht passt,
werden wir uns bald abgewöhnen müssen, ansonsten wird diesen Job keiner mehr lange machen
wollen. Wo kommt diese Einstellung her, Konflikte nicht mehr selber und persönlich auszutragen,
sondern vor Gericht. Das ist teuer und ermüdet die Akteure. Die Rechnung dafür zahlen wir am Ende
alle gemeinsam!
Ihr Team der
Pflege-Denkfabrik
David Thiele
Sabine Hindrichs
Vincenza Marino
Marina Stelter
Florian Müller
Natalie Valentin